Dr. Bültemann Arzt für Innere Medizin und hausärztliche Versorgung Dr. Bültemann Arzt für Innere Medizin und hausärztliche Versorgung

Hausarztpraxis
Dr. Roland Bültemann
Dr. Sina Heckhoff-Hesse

Groß-Buchholzer Kirchweg 67
30655 Hannover
Tel. 0511 / 547 77 88

0511 / 547 77 88



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Hausärztliche Versorgung (Auswahl)


  • langfristige Begleitung chronischer Erkrankungen
  • Gesundheitsuntersuchung ab 35 (alle 3 Jahre)
  • Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (12-14 Jahre)
  • Krebsvorsorge bei Männern ab 45 Lj.
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (bitte Berechtigungsschein vom Ordnungsamt mitbringen)
  • Versorgung chronischer Wunden
  • Sterbebegleitung und palliativmedizinische Versorgung (auch im Rahmen der "spezialisierten ambulanten Palliativversorgung", SAPV)
  • Hausbesuche in Notfällen
  • Impfberatung

Außerhalb der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bieten wir kostenpflichtig an:

  • Reisemedizinische Beratungen
  • Atteste und Bescheinigungen
  • Führerscheinuntersuchungen
  • jährliche Gesundheitsuntersuchungen

Technische Untersuchungen


  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG
  • Ultraschall von Bauchorganen, Schilddrüse und Beinvenen
  • Langzeit-Blutdruckmessung
  • Lungenfunktionsprüfung („Spirometrie“)
  • Farb-/CW-/PW-Doppler- und B-Bild-Untersuchungen der gehirn- und beinversorgenden Arterien
  • Echokardiographie*

*Angebot nur für Selbstzahler


Praxisablauf


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Akutsprechstunde:
Wir möchten Ihnen ermöglichen, sich an jedem Tag kurzfristig von uns behandeln zu lassen. Daher bieten wir die Möglichkeit einer Akutsprechstunde. Hier können nur akute Beschwerden behandelt werden, zeitintensivere Erörterungen sind der Terminsprechstunde vorbehalten. Bitte tragen Sie selbst dazu bei, sich in der Akutsprechstunde kurz zu fassen, die nächsten Patienten werden es Ihnen danken. Erfahrungsgemäß ist die Akutsprechstunde am Montag sehr frequentiert, längere Wartezeiten sind hier meist unvermeidlich.
Terminsprechstunde:
Für planbare, zeitlich nicht akute Behandlungen bieten wir die Terminsprechstunde an. Hier können Befunde mit längerem Zeitfenster besprochen und behandelt werden. Hilfreich ist für unsere Planung, uns schon bei Anmeldung den Zweck Ihres Besuches mitzuteilen. Dann können wir z.B. noch nicht eingegangene Befunde anfordern oder Sie so einplanen, dass z.B. noch Blut abgenommen und weggeschickt werden kann. In der Regel erhalten Sie einen Termin in der Terminsprechstunde unter zwei Wochen im Voraus.
Wartezeiten:
Leider unvermeidbar – aber je besser wir wissen, weshalb Sie sich angemeldet haben, desto besser können wir die Kontaktzeiten in der Terminsprechstunde planen. In der Terminsprechstunde beträgt die Wartezeit in aller Regel unter 30 Minuten. Die Akutsprechstunde ist aufgrund der wechselnden Inanspruchnahme kaum zu kalkulieren, Wartezeiten von einer Stunde sind nicht immer zu vermeiden.
Rezeptbestellung:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Rezeptes ist immer, daß die Krankenversicherungskarte im aktuellen Quartal eingelesen ist und dass sie das Medikament von mir bereits verordnet bekommen haben. In diesem Fall können Sie Ihre Rezeptbestellung am Einfachsten auf unserem Anrufbeanworter unter der Nr. 0511/549 99 25 hinterlassen und das Rezept am nächsten Werktag nachmittags abholen. Bitte bedenken Sie bei direkter Bestellung eines Rezeptes vor Ort in der Praxis, dass ich nach Ausstellung durch die Arzthelferin die Verordnung nochmals prüfen muß, und dies kann ich meist im laufenden Sprechstundenbetrieb nicht leisten daher prüfe und unterschreibe ich das Rezept erst nach Abschluß der Vormittags- oder Nachmittagssprechstunde. Daher bitten wir Sie, sich in der Praxis angeforderte Rezepte am Folgetag abzuholen. Gegen Erstattung der Portokosten (die selbstverständlich nicht von der Kasse getragen werden) können wir Ihnen das Rezept auch zuschicken.
Überweisungen:
Uns ist es wichtig, dass Sie im Interesse eines guten Informationsflusses mit einer Überweisung zu einem Facharzt gehen, dies ermöglicht, dass wir einen Bericht erhalten. Patienten, die dauerhaft bei einem Facharzt in Behandlung stehen, können sich am Einfachsten eine Überweisung analog der Rezeptbestellung anfordern und brauchen dafür keinen Sprechstundentermin bei mir.
„Blankoüberweisungen“ zum Röntgen und nuklearmedizinischen Untersuchungen sind rechtlich nicht zulässig und medizinisch i.d.R. nicht sinnvoll.
Bitte bedenken Sie, dass wir als Hausärztin und Internist viele Erkrankungen ohne Konsultation des Facharztes behandeln können. Nicht jeder Schnupfen und jede Nebenhöhlenentzündung muß gleich zum HNO-Arzt und auch nicht jeder, der Druck im Brustkorb hat, gleich zum Kardiologen – hier ist vor allem die zeitnahe Diagnostik wichtig, die unsere hausärztliche Aufgabe ist. Sollten wir nicht „weiterkommen“, überweisen wir sie gerne zum Facharzt.
Krankschreibungen:
Krankschreibungen sind grundsätzlich nur bei einem direkten Arztkontakt möglich. Dies gilt auch für sogenannte Auszahlscheine der Krankenkasse (zum Erhalt von Krankengeld). Bitte berücksichtigen Sie, dass Krankschreibungen höchstens einen Tag rückwirkend ausgestellt werden können. Krankschreibungen für Routine-Arzttermine sind nicht möglich (lediglich eine Bescheinigung der Anwesenheit). Bitte vereinbaren Sie Ihre Arzttermine außerhalb Ihrer Arbeitszeit.
Hausbesuche:
Hausbesuche werden dann durchgeführt, wenn sie notwendig sind, d.h. wenn es keine andere Möglichkeit zur Behandlung einer Erkrankung gibt. Mangelnde Fahrgelegenheiten sind ausdrücklich kein Grund für einen Hausbesuch. Melden Sie sich bei Notwendigkeit eines Hausbesuchs frühzeitig, d.h. sollten Sie bereits am Wochenende einen Hausbesuch benötigen, wenden Sie sich an den Notdienst. Ausgeführt werden die Hausbesuche i.d.R. in der Mittagszeit. Da unsere Arbeitszeit nach der Nachmittagssprechstunde meist bis ca. 19:00 geht, tun Sie uns einen großen Gefallen, den notwendigen Besuch bereits vormittags anzufordern, auch wir habe gern irgendwann Feierabend und führen absehbare Besuche nicht gern gegen 20 Uhr aus. Besuche bei hochakuten Notfällen mit Unterbrechung der Sprechstunde führen wir nach Dringlichkeit aus – hier sollte geprüft werden, den Rettungsdienst unter Tel.Nr. 112 in Anspruch zu nehmen.
nach Krankenhausaufenthalt:
Wenn Sie einmal stationär im Krankenhaus waren, stellen Sie sich bitte noch am Tag der Entlassung oder am nächsten Arbeitstag in der Akutsprechstunde (oder bei Praxisurlaub beim Vertreter) vor. Nur so kann zeitnach eine Medikamentenverordnung ausgestellt werden. Sollte Ihnen selbst in dieser Situation das Aufsuchen der Praxis nicht möglich sein, sorgen Sie bitte dafür, dass im genannten Zeitrahmen zumindest Ihr Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus in der Praxis vorliegt, idealerweise sollte dieser durch eine Vertrauensperson in der Akutsprechstunde besprochen werden. Sinnvoll ist nach Absprache mit den behandelnden Ärzten im Krankenhaus, wenn bereits vor Entlassung der Entlassungsbrief zu uns gefaxt oder gemailt wird.
Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie):
Heilmittel sind streng kontingentiert. Grundvoraussetzung für eine Heilmittelverordnung ist, dass die medikamentöse Therapie (z.B. Schmerzmittel) und Eigenübungsbehandlungen ausgeschöpft sind. Wenn Sie einmal ein Heilmittelrezept erhielten und einlösten und wegen des Anliegens eines Folgerezeptes mich aufsuchen, beachten Sie bitte folgendes: Die vorherige Physiotherapie muss abgeschlossen sein, bevor ein neues Rezept ausgestellt werden darf. Die Menge an Behandlungen ist verpflichtend im Heilmittelkatalog reglementiert. Selbstverständlich können Sie jede beliebige Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung wählen.
Massagen sind lt. Heilmittelkatalog nur bei einigen wenigen Indikationen verordnungsfähig.
Urlaubsvertretung:
Die Praxis ist ca. 2 Wochen im Jahr geschlossen, die Vertretung wird durch umliegende Praxen gewährleistet. Im Falle unserer Abwesenheit können Sie sich auch von jedem anderen Vertragsarzt behandeln lassen.

DMP / Hausarztprogramme


Wir bieten die Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogramme aller gesetzlicher Kassen ("DMP") für Diabetes mellitus, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD an.


Hausarztprogramme

Bei uns können Sie sich in die Hausarztprogramme der folgenden gesetzlichen Krankenversicherungen einschreiben:

  • AOK Niedersachsen
  • Barmer GEK
  • hkk
  • Kaufmänische Krankenkasse KKH
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse
  • pronova BKK
  • Deutsche BKK
  • DAK


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