Dr. Bültemann Arzt für Innere Medizin und hausärztliche Versorgung Dr. Bültemann Arzt für Innere Medizin und hausärztliche Versorgung

Hausarztpraxis
Dr. Roland Bültemann
Dr. Sina Heckhoff-Hesse

Groß-Buchholzer Kirchweg 67
30655 Hannover
Tel. 0511 / 547 77 88

0511 / 547 77 88



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Praxisablauf


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Akutsprechstunde:
Ich möchte Ihnen ermöglichen, sich an jedem Tag kurzfristig von mir behandeln zu lassen. Daher biete ich die Möglichkeit einer Akutsprechstunde. Hier können nur akute Beschwerden behandelt werden, zeitintensivere Erörterungen sind der Terminsprechstunde vorbehalten. Bitte tragen Sie selbst dazu bei, sich in der Akutsprechstunde kurz zu fassen, die nächsten Patienten werden es Ihnen danken.
Erfahrungsgemäß ist die Akutsprechstunde montags sehr frequentiert, längere Wartezeiten sind hier meist unvermeidlich.
Terminsprechstunde:
Für planbare, zeitlich nicht akute Behandlungen biete ich die Terminsprechstunde an. Hier können Befunde mit längerem Zeitfenster besprochen und behandelt werden.
Hilfreich ist für unsere Planung, wenn Sie uns schon bei Ihrer Anmeldung den Zweck Ihres Besuches mitzuteilen. Dann können wir z.B. noch nicht eingegangene Befunde anfordern oder Sie so einplanen, dass z.B. noch Blut abgenommen und weggeschickt werden kann.
In der Regel erhalten Sie einen Termin in der Terminsprechstunde unter zwei Wochen im Voraus.
Wartezeiten:
Leider unvermeidbar – aber je besser wir wissen, weshalb Sie sich angemeldet haben, desto besser können wir die Kontaktzeiten in der Terminsprechstunde planen.
In der Terminsprechstunde beträgt die Wartezeit in aller Regel unter 30 Minuten.
Die Akutsprechstunde ist aufgrund der wechselnden Inanspruchnahme kaum zu kalkulieren, Wartezeiten von einer Stunde sind nicht immer zu vermeiden.
Rezeptbestellung:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Rezeptes ist immer, daß die Krankenversicherungskarte im aktuellen Quartal eingelesen ist und dass sie das Medikament von mir bereits verordnet bekommen haben. In diesem Fall können Sie Ihre Rezeptbestellung am Einfachsten auf unserem Anrufbeanworter unter der Nr. 0511/549 99 25 hinterlassen und das Rezept am nächsten Werktag nachmittags abholen.
Bitte bedenken Sie bei Bestellung eines Rezeptes direkt in der Praxis, dass ich nach Ausstellung durch die Arzthelferin die Verordnung nochmals prüfen muß - dies kann ich meist im laufenden Sprechstundenbetrieb nicht leisten. Daher prüfe und unterschreibe ich das Rezept in der Regel erst nach Abschluß der Vormittags- oder Nachmittagssprechstunde.
Daher bitten wir Sie, sich in der Praxis angeforderte Rezepte erst am Folgetag abzuholen. Gegen Erstattung der Portokosten (die selbstverständlich nicht von der Kasse getragen werden) können wir Ihnen das Rezept auch zuschicken.
Überweisungen:
Mir ist es wichtig, dass Sie im Interesse eines guten Informationsflusses mit einer Überweisung zu einem Facharzt gehen. Dies ermöglicht, dass ich einen Bericht erhalte. Patienten, die dauerhaft bei einem Facharzt in Behandlung stehen, können sich am Einfachsten eine Überweisung analog der Rezeptbestellung anfordern und benötigen dafür keinen Sprechstundentermin bei mir.
„Blankoüberweisungen“ zum Röntgen und nuklearmedizinischen Untersuchungen sind rechtlich nicht zulässig und medizinisch i.d.R. nicht sinnvoll.
Bitte bedenken Sie auch, dass ich als Hausarzt und Internist viele Erkrankungen behandeln kann. Nicht jeder Schnupfen und jede Nebenhöhlenentzündung muß gleich zum HNO-Arzt und auch nicht jeder, der Druck im Brustkorb hat, gleich zum Kardiologen – hier ist vor allem die zeitnahe Diagnostik wichtig, die meine hausärztliche Aufgabe ist und die ich gern wahrnehme. Sollte ich nicht „weiterkommen“, überweise ich sie gerne zum Facharzt.
Krankschreibungen:
Krankschreibungen sind grundsätzlich nur bei einem direkten Arztkontakt möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Krankschreibungen höchstens einen Tag rückwirkend ausgestellt werden können.
Krankschreibungen für Routine-Arzttermine sind nicht möglich (lediglich eine Bescheinigung der Anwesenheit). Bitte vereinbaren Sie Ihre Arzttermine außerhalb Ihrer Arbeitszeit.
Hausbesuche:
Hausbesuche werden dann durchgeführt, wenn sie notwendig sind, d.h. wenn es keine andere Möglichkeit zur Behandlung einer Erkrankung gibt. Mangelnde Fahrgelegenheiten sind ausdrücklich kein Grund für einen Hausbesuch.
Melden Sie sich bei Notwendigkeit eines Hausbesuchs frühzeitig - sollten Sie bereits am Wochenende einen Hausbesuch benötigen, wenden Sie sich an den Notdienst.
Ich führe die Hausbesuche in der Regel in der Mittagszeit durch. Bitte fordern Sie daher Besuche bis 12:00 an. Nachmittags angeforderte Besuche werden - bei medizinischer Notwendigkeit - nach 19 Uhr durchgeführt. Wenn dieser Besuch bereits vormittags absehbar war, ist das einfach ärgerlich, auch ich habe gern irgendwann Feierabend.
Besuche bei hochakuten Notfällen mit Unterbrechung der Sprechstunde führe ich nach Dringlichkeit aus – hier sollten Sie prüfen, den Rettungsdienst unter Tel.Nr. 112 in Anspruch zu nehmen.
nach Krankenhausaufenthalt:
Wenn Sie einmal stationär im Krankenhaus waren, stellen Sie sich bitte noch am Tag der Entlassung oder am nächsten Arbeitstag in der Akutsprechstunde (oder bei Praxisurlaub beim Vertreter) vor. Nur so kann zeitnah eine Medikamentenverordnung ausgestellt werden. Sollte Ihnen selbst in dieser Situation das Aufsuchen der Praxis nicht möglich sein, sorgen Sie bitte dafür, dass im genannten Zeitrahmen zumindest Ihr Entlassungsbrief aus dem Krankenhaus in der Praxis vorliegt, idealerweise sollte dieser durch eine Vertrauensperson in der Akutsprechstunde besprochen werden.
Sinnvoll ist nach Absprache mit den behandelnden Ärzten im Krankenhaus, wenn bereits vor Entlassung der Entlassungsbrief zu uns gefaxt wird.
Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie):
Heilmittel sind streng kontingentiert. Grundvoraussetzung für eine Heilmittelverordnung ist, dass die medikamentöse Therapie (z.B. Schmerzmittel) und Eigenübungsbehandlungen ausgeschöpft sind. Wenn Sie einmal ein Heilmittelrezept erhielten und einlösten und wegen des Anliegens eines Folgerezeptes mich aufsuchen, beachten Sie bitte folgendes: Die vorherige Physiotherapie muss abgeschlossen sein, bevor ein neues Rezept ausgestellt werden darf. Die Menge an Behandlungen ist verpflichtend im Heilmittelkatalog reglementiert. Selbstverständlich können Sie jede beliebige Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung wählen. Massagen sind lt. Heilmittelkatalog nur bei einigen wenigen Indikationen verordnungsfähig.
Urlaubsvertretung:
Die Praxis ist ca. 2-3 Wochen im Jahr geschlossen, die Vertretung wird durch umliegende Praxen gewährleistet.
Im Falle meiner Abwesenheit können Sie sich sowohl von den angegebenen ÄrztInnen in der Umgebung, als auch von jedem anderen Vertragsarzt behandeln lassen.


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